Ermland und Masuren bietet mit seinen scheinbar endlosen Gewässern hervorragende Möglichkeiten den Angelsport auszuüben.
Über 60 verschiedene Fischarten tummeln sich in Flüssen, Seen und Teichen:
Aale, Hechte, Karpfen, Wels und Zander lassen das Anglerherz höher schlagen.
Ansprechpartner für alle Angelegenheiten rund ums Angeln in Polen ist der Polnische Angelverband. Dort erhalten Sie Informationen zum Thema Angeln und man kann sich mit Gleichgesinnten
austauschen (leider nur auf Polnisch):
Polski Zwiazek Wedkarski (PZW)
ul. Twarda 41
00-831 Warszawa
Tel.: 0048 (0)22 - 620 89 66
Fax: 0048 (0)22 - 629 80 83
Email: zgpzw@zgpzw.pl
http://www.zgpzw.pl
Angelausflüge in Masuren - geführte Hausboot-Tagestouren mit eigenem Kapitän und Angelexperte über die Masurische Seenplatte für bis zu fünf Personen. Nutzung eines Beibootes für 2-3 Personen inkl. Fischfinder, Angelgenehmigungen, regonales Mittagessen an Bord, Kaffee und Tee ... [weiter]
Angelgenehmigung
Natürlich benötigt man auch in Polen ein Genehmigung. Der deutsche Angelschein ist in Polen nicht gültig.
Die Genehmigung erhalten Sie beim jeweiligen Verwalter des Gewässers und ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des zuständigen Bezirksvorstandes und berechtigt
zum Angeln auf den allgemein zugänglichen Gewässern Polnischen Anglerverbandes. Sie liegt je nach Dauer, Gebiet und Anzahl der Gewässer zwischen 5,- und 35,- €.
Beachten Sie bitte, daß nicht alle Gewässer in den Masuren zum Polnischen Angelverband gehören, um auf solchen Gewässern angeln zu dürfen, müssen Sie sich an den jeweiligen Besitzer wenden.
Unser Tipp:
Die Mitarbeiter Ihres Hotel oder Ihrer Pension werden Ihnen mit Sicherheit gerne bei der Besorgung der Angelerlaubnis behilflich sein. Häufig kann man diese Erlaubnis auch an den örtlichen
Kiosken erwerben.
Fragen Sie nach: "karta wedkarska" (übersetzt: "Angelkarte").
Bestimmungen
Auf polnischen Gewässern gelten die Bestimmungen des Polnischen Angelverbandes. Besonders zu beachten sind die einzuhaltenden Mindestmaße, Schonzeiten (und teilweise auch Tageslimits) des
Fischfangs.
Die folgende Übersicht der Fische, die Sie in den Gewässern Ermlands und Masuren angeln können, soll ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften behilflich sein:
Aal |
Schonzeit:
keine |
Mindestmaß: 45cm | |
Döbel |
Schonzeit: keine |
Mindestmaß: 25cm | |
Große Maräne | Schonzeit: 15.10.-31.12. |
Mindestmaß: 35cm | |
Hecht | Schonzeit: 01.01.-30.04. |
Mindestmaß: 45cm |
|
Karpfen |
Schonzeit: keine |
Mindestmaß: 30cm | |
Kleine Maräne | Schonzeit: 15.10.-31.12. |
Mindestmaß: 18cm |
|
Rotfeder |
Schonzeit: keine |
Mindestmaß: 15cm | |
Seeforelle | Schonzeit: 01.09.-31.01. |
Mindestmaß: 50cm | |
Wels | Schonzeit: 01.11.-30.06. |
Mindestmaß: 70cm | |
Zander |
Schonzeit: 01.01.-31.05. |
Mindestmaß: 45cm |
Angaben nach Bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.