Die polnischen Jagdgebiete erstrecken sich über insgesamt 2,5 Millionen Hektar. Ein großer Teil davon liegt in Ermland und Masuren. Beliebt ist vor allem die Jagd auf Hirsche und Wildschweine,
sogar Elchen dürfen Sie mit einer Sondergenehmigung auflauern.
Informationen über Jagdveranstaltungen, Formalitäten, Fang und Export von erlegtem oder lebendigem Wild erhalten Sie beim Polnischen Jagdverband:
Polski Zwiazek Lowiecki Lowex
ul. Nowy Swiat 35
00-029 Warszawa
Tel.: 0048 (0)22 - 826 79 49
Fax: 0048 (0)22 - 826 62 42
E-Mail: lowex@pzllowex.com.pl
Jagdgenehmigung
Am Besten ist es eine organisierte Jagdreise zu buchen oder Sie kontaktieren vorher telefonisch oder schriftlich den Polnischen Jagdverband. Sie können natürlich auch direkt nach Warszawa fahren
und vor Ort im Büro des Jagdverbandes die Formalitäten erledigen.
Einfuhr von Waffen
Wenn Sie über einen EU-Waffenschein verfügen, reicht für die Waffeneinfuhr an der Grenze die Vorlage dieses Waffenscheins und des Jagd-Vouchers (Nachweis über die erworbenen Jagdleistungen,
bekommen Sie normalerweise vom Veranstalter).
Sollte so ein Schein nicht vorliegen, müssen Sie bei der Konsularabteilung der Polnischen Botschaft (siehe "Daten & Adressen") mit dem Jagd-Voucher einen Waffeneinfuhrschein beantragen. Zur Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen vorweisen können:
1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
2. Angaben zu ihren Waffen:
* Waffentyp und Hersteller
* Herstellernummer der Waffe
* Mengenangabe der mitgeführten Munition
* Kopie der nationalen Waffenbesitzkarte
3. Jagd-Voucher (Nachweis über die erworbenen Jagdleistungen)
mit folgenden Angaben:
* Vor- und Nachname des Jägers
* Dauer des Aufenthalts in Polen
* Nummer der Genehmigung, die für den Jäger vom polnischen
Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen ausgestellt wurde.
Angaben nach Bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.