EU-Bürger, die in Besitz eines gültigen Reisedokumentes oder eines anderen die Personaldateien und Staatsangehörigkeit bestätigenden Dokumentes sind (z.B. Personalausweis) und die sich auf dem
Gebiet der Republik Polen nicht länger als 3 Monate aufhalten möchten, können visafrei nach Polen einreisen. Kinder jeden Alters benötigen zur Einreise nach Polen einen eigenen Ausweis mit
Lichtbild (z.B. einen Kinderreisepass). EU-Bürger, dessen Aufenthalt in Polen länger als 90 Tage im Halbjahr dauern soll, hat bei dem für seinen Aufenthaltsort in Polen zuständigen Woiwodschaften
einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Dieser Antrag ist vor Ablauf dieser Frist bei der örtlich zuständigen Meldebehörde zu stellen.
Es gelten für die Ein- und Ausfuhr von Waren die EU-Bestimmungen. Erlaubt sind so genannte Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird (z.B. bis zu 10 Liter Spirituosen
und 800 Zigaretten). Für die Ausfuhr von Kunstwerken, Antiquitäten, Büchern und Gegenständen, die vor dem 9. Mai 1945 hergestellt wurden, benötigen Sie eine Genehmigung des Denkmalkonservators
der jeweiligen Woiwodschaft bzw. der Nationalbibliothek in Warszawa.
Auch für die Einreise nach Polen gelten seit dem 01.10.2004 die EU-weiten neuen Regelungen: Hunde, Katzen oder Frettchen benötigen beim Grenzübertritt einen Heimtier-Ausweis, den sie beim
Tierarzt bekommen. Dieser Ausweis ersetzt den bisherigen Impfpaß. Das Tier muss mindestens 30 Tage aber maximal 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Durch eine Tätowierung oder
durch einen Microchip muss das Tier dem Ausweis eindeutig zugeordnet sein.
Angaben nach Bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.